Auslandspraktikum bei der österreichischen Botschaft
Praktika
(ausschließlich in deutscher Sprache)
Auslandspraktika bei der österreichischen Botschaft in Washington
Mithilfe der Option von Auslandspraktika möchte das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) denjenigen Personen, die ein Interesse an einer zukünftigen Tätigkeit im diplomatischen Dienst haben, die Möglichkeit offerieren, die Aufgabenfelder und Arbeitsabläufe von Vertretungsbehörden aus erster Quelle kennenzulernen.
Voraussetzungen
Auslandspraktika in der Botschaft stehen Studenten, Fachhochschulabsolventen und Universitätsabsolventen offen. Die Rechtsgrundlage für Verwaltungspraktika bildet der Abschnitt Ia (§§ 36a bis 36e) Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG).
Für die Durchführung eines Auslandspraktikums existiert keine festgelegte Altersbeschränkung, jedoch sollte der Bildungscharakter deutlich im Vordergrund stehen.
Auslandspraktika etablieren kein Dienst-, sondern ein Ausbildungsverhältnis.
Diese werden im Außenministerium für eine Periode von zwei oder drei Monaten abgeschlossen.
Die obligatorische tägliche Anwesenheit umfasst acht Stunden (vierzig Wochenstunden).
Verwaltungspraktikanten erhalten einen monatlichen Ausbildungsbeitrag. Dieser beläuft sich auf fünfzig Prozent des Monatsentgelts eines Vertragsbediensteten während der Ausbildungsphase (§ 72 Abs. 1 VBG) der Entlohnungsgruppe v1 beziehungsweise v2. Die Zuordnung gestaltet sich wie folgt:
Entlohnungsgruppe v1: Absolventen eines Bachelor-, Diplom-, Master- oder Doktoratsstudiums sowie Absolventen eines Fachhochschul-Bachelor- oder Masterstudiengangs bzw. eines Fachhochschul-Diplomstudiengangs (ab dem Datum/Tag der Verleihung des akademischen Grades)
Entlohnungsgruppe v2: andere Universitätsabsolventen, andere Fachhochschulabsolventen und Absolventen einer höheren Schule (Reife- und Diplomprüfung bzw. Reifeprüfung)
Auslandspraktikanten werden bei der ÖGK sozialversichert. Der Abschluss einer für die USA gültigen privaten Krankenversicherung wird aber dringend empfohlen, da die ÖGK nur einen geringen Teil der Kosten einer Krankenbehandlung in den Vereinigten Staaten von Amerika deckt!
Auslandspraktikanten müssen für sämtliche anfallenden Kosten selbst aufkommen (An- und Abreise, Verpflegung, Unterkunft, Visagebühren etc.).
Bestimmungen nach absolvierten Praktika im Inland:
Bewerber, die ein Auslandspraktikum anstreben und zuvor ein Kurzpraktikum (bis zu drei Monaten) in einer anderen Abteilung absolviert haben, müssen eine Wartezeit von mindestens neun Monaten berücksichtigen. Personen, die bereits ein reguläres Verwaltungspraktikum von bis zu einem Jahr abgeschlossen haben, können ab dem ersten Januar 2025 auch ein Auslandspraktikum absolvieren - für diese Personen entfällt diese Wartefrist.
Interessenten bewerben sich direkt bei der österreichischen Botschaft in Washington, DC, wobei die Aufnahmekapazitäten aus budgetären Gründen eingeschränkt sind.
Bewerbungen:
Ihre Bewerbungsunterlagen (aktueller Lebenslauf mit Bild, Motivationsschreiben auf Deutsch und Englisch) senden Sie bitte an Washington-VA@bmeia.gv.at. Es wird gebeten, von der Übersendung weiterer Dokumente (Referenzschreiben, Zeugnisse usw.) abzusehen.
Für das Jahr 2025 sind momentan keine Bewerbungen mehr möglich.