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DHL Einschreiben-Kosten

Beim Versand von Geld, Gutscheinen und Wertgegenständen per Post empfiehlt sich besondere Sorgfalt. Bei Verlust oder Beschädigung eines Standardbriefes besteht in der Regel kein Anspruch auf Schadenersatz. Hier erfahren Sie, wie Sie Wertgegenstände sicher versenden.

Standardbrief - Verlustrisiko

Wer Geldgeschenke oder Online-Käufe per Brief versenden möchte, sollte die geeignete Versandart wählen. Geld oder andere Wertsachen lassen sich zwar preiswert mit einem Standardbrief versenden. Doch bei Verlust, Beschädigung oder Nicht-Lieferung des Briefes entfallen Ansprüche auf Schadenersatz. Versender:innen und Empfänger:innen gehen in diesem Fall leer aus.

Trotz gesetzlicher Standards für Briefdienstleistungen erreichen nicht alle Briefe ihr Ziel. Zusätzlich erhält der Absender keine Zustellungsbestätigung und den Brief wird keine Sendungsnummer zugewiesen. Daher ist die Sendungsverfolgung und die sichere Ankunftsbestätigung beim Empfänger nicht möglich.

Sicherheit durch Einschreiben Wert

Um das Verlustrisiko zu minimieren, bietet die Deutsche Post AG gegen Gebühr den Service „Einschreiben Wert' (auch Wertbrief) an. Dieser Service gewährleistet eine verbesserte Absicherung gegen Verlust und Beschädigung. Im Falle des Verlustes von Bargeld bis 100 Euro haftet die Deutsche Post grundsätzlich. Bei Sachwerten bis 500 Euro übernimmt die Post die Haftung bis zu diesem Betrag. Eine Kombination aus Bargeld und Sachwerten ist jedoch nicht möglich.

Eine Online-Frankierung ist nicht möglich. Der Versand des „Einschreiben Wert' erfolgt ausschließlich in den Postfilialen. Die Zusatzkosten liegen aktuell bei 4,45 Euro. Sie erhalten in der Filiale einen Einlieferungsbeleg als Nachweis für den Versand. Zusätzlich wird die Sendung mit einer Sendungsnummer versehen, so dass Sie deren aktuelle Position im Internet verfolgen können.

Weiterer Vorteil: Der Brief wird mit schriftlicher Empfangsbestätigung des Empfängers ausgeliefert. Dies bestätigt die erfolgreiche Zustellung.

Zulässigkeit des Versandes

Nicht alle Inhalte sind für den Versand per Brief geeignet. Besonders bei Smartphones und anderen elektronischen Geräten mit Lithium-Ionen-Batterien (Gefahrgut) sollten Sie die Versandbestimmungen prüfen.

Informieren Sie sich bei Ihrem Postdienstleister über die Zulässigkeit des jeweiligen Inhalts. Für einige Waren können unter speziellen Sicherheitsvorkehrungen Versandbedingungen gelten. Andere Waren sind vom Versand ausgeschlossen.

Haftungsbeschränkungen

Für die Haftung des „Einschreiben Wert' gelten bestimmte Bedingungen.

  • Die Haftung ist beispielsweise ausgeschlossen, wenn in einem Brief Geld und Sachwerte verschickt werden.
  • Über 100 Euro Bargeld dürfen nicht in einem Brief verschickt werden.
  • Gegenstände mit einem Wert über 500 Euro sind nicht zulässig.
  • Der Absender darf nicht mehr als einen Einschreiben-Wert-Brief pro Tag an denselben Empfänger versenden.
  • Es sind maximal fünf Briefe pro Tag zulässig.
  • Die Verpackung darf keine Hinweise auf den Wert der Sendung (z.B. "wichtig", "wertvoll") enthalten.
  • Die Sendung muss ausreichend gegen Verlust und Beschädigung geschützt sein.

Für die Rückforderung von Schäden bei Verlust oder Beschädigung des „Einschreiben Wert' sind Nachforschungsauftrag, Einlieferungsbeleg und Nachweis über den Wert der Ware (ausgenommen Bargeld) erforderlich. Sichern Sie alle Nachweise sorgfältig auf. Dokumentieren Sie, was Sie in den Umschlag gelegt haben, z.B. durch Zeugen oder Fotos, um im Streitfall Beweise zu haben.

Möglicherweise bieten auch andere Postdienste ähnliche Zusatzservices an. Informieren Sie sich vor dem Versand über die Leistungen und Bedingungen des jeweiligen Dienstes.

Ware kann auch als versichertes Paket versendet werden. Die Paketdienste übernehmen in der Regel die Haftung für Verlust oder Beschädigung bis maximal 500 Euro, teilweise sogar bis 750 Euro.

Weitere Informationen zum Versand von Paketen finden Sie in einem verlinkten Artikel.

Dieser Inhalt wurde vom Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.