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Förderung von Elektroautos durch den ADAC

Das angestrebte Ziel ist klar definiert, doch der genaue Weg dorthin bleibt noch im Ungewissen. Im Koalitionsvertrag der CDU, CSU und SPD heißt es: „Wir werden die E-Mobilität durch Kaufanreize unterstützen'. Nachdem der sogenannte Umweltbonus Ende des Jahres 2023 abrupt beendet wurde, verzeichnete der Verkauf von Elektrofahrzeugen einen deutlichen Rückgang; zuletzt war jedoch eine Erholung der Nachfrage zu beobachten. Wird es nun eine neue Kaufprämie geben?

Unsicherheit bezüglich einer Kaufprämie

Eine neue Kaufprämie wird im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD nicht explizit erwähnt. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Roloff äußerte, dass Union und SPD die Automobilbranche durch ein umfassendes Maßnahmenpaket unterstützen möchten. Ob diese Kaufanreize in Form einer Prämie ähnlich dem früheren Umweltbonus oder durch die Möglichkeit, einen bestimmten Betrag des Anschaffungspreises in der Steuererklärung geltend zu machen, realisiert werden, muss im Rahmen eines noch zu erarbeitenden Gesamtkonzepts zur Förderung der Elektromobilität verhandelt werden.

Dringender Bedarf an zügigen Entscheidungen

„Eine andauernde Diskussion über Fördermaßnahmen führt zu einer Kaufzurückhaltung, daher benötigen die Bürgerinnen und Bürger so schnell wie möglich Klarheit über mögliche geplante Maßnahmen', betonte Hildegard Müller, die Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie. Dies gelte sowohl für eine Ausweitung der steuerlichen Förderung als auch für den Erwerb oder das Leasing von Elektrofahrzeugen. Eine Sprecherin des ADAC hob hervor, dass es essenziell sei, dass die Regierungsparteien umgehend für Klarheit sorgen und die Verbraucher nicht länger in der Ungewissheit verharren, eine potenzielle Förderung zu verpassen.

Zweifel bezüglich einer Kaufprämie

Für einen nachhaltigen Aufschwung der Elektromobilität seien die Ladeinfrastruktur und der Strompreis von zentraler Bedeutung, erläuterte Müller. Sowohl Union als auch SPD haben Entlastungen bei den Strompreisen in Aussicht gestellt.

„Auch steuerliche Maßnahmen können entscheidende Impulse für die Weiterentwicklung der Elektromobilität setzen.'

Kaufprämien könnten hingegen lediglich eine unterstützende Rolle für die Marktentwicklung spielen, so Müller. Der Koalitionsvertrag lässt eine erneute Einführung des Umweltbonus nicht zwingend erwarten.

„Die Erfahrung lehrt uns außerdem, dass Kaufprämien stets die Gefahr kurzlebiger Effekte mit sich bringen.'

Für eine beschleunigte Förderung der Elektromobilität favorisiert der ADAC Entlastungen beim Preis für Ladestrom anstelle einer direkten Fahrzeugförderung. Michael Müller-Görnert vom Verkehrsclub Deutschland meinte, eine direkte Kaufunterstützung sei keine sinnvolle Lösung. „Sie ist kostspielig, ineffizient und sozial ungerecht. Besser wäre es, die Kraftfahrzeugsteuer um einen CO2-basierten Bonus/Malus im Jahr der Erstzulassung zu ergänzen. Dies würde Elektrofahrzeuge bevorzugen und Fahrzeuge mit hohem CO2-Ausstoß verteuern.'

Die Nachfrage nach Elektroautos nimmt wieder zu

Im ersten Quartal verzeichneten die Neuzulassungen reiner Elektrofahrzeuge in Deutschland laut dem Verband VDIK einen Anstieg von nahezu 40 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum - allerdings war das Vorjahresquartal nach dem abrupten Ende der staatlichen Unterstützung schwach ausgefallen. Zum Stichtag 1. Januar 2025 waren laut dem Kraftfahrt-Bundesamt etwa 1,65 Millionen reine Elektro-Pkw registriert - bei einem gesamten Fahrzeugbestand von ungefähr 49,4 Millionen Pkw. Der Koalitionsvertrag der früheren Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP enthielt das Ziel, bis 2030 mindestens 15 Millionen vollständig elektrifizierte Pkw im Land zu haben - im aktuellen Koalitionsvertrag von Union und SPD findet sich dazu keine Erwähnung mehr.

Was Union und SPD angekündigt haben

Dienstwagen, die als Elektroautos genutzt werden, sollen laut Koalitionsvertrag steuerlich vorteilhafter behandelt werden. Des Weiteren ist eine Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge sowie eine Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bis zum Jahr 2035 geplant - bisher galt diese Regelung bis 2030. Ebenso angekündigt wurde ein beschleunigter Ausbau des Ladenetzwerks.

Sozial-Leasing: Frankreich als Vorbild

Zudem soll ein sogenanntes Social-Leasing-Programm für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen eingeführt werden. Die Finanzierung hierfür soll aus Mitteln des EU-Klimasozialfonds erfolgen. „In Frankreich hat sich gezeigt, welch großes Interesse bestehen kann, wenn die Rahmenbedingungen stimmen', äußerte Roloff. Die SPD-Bundestagsfraktion geht davon aus, dass das Programm spätestens im Jahr 2027 an den Start gehen könnte, sofern der Europäische Emissionshandel auch für den Gebäude- und Verkehrssektor greift und dadurch mehr Mittel im EU-Klimasozialfonds zur Verfügung stehen.

Das im Jahr 2024 erstmals in Frankreich angebotene Sozialleasing für Elektroautos wurde zu Beginn von 50.000 Haushalten genutzt, was weit über die ursprünglichen Erwartungen hinausging. Dabei handelt es sich um ein staatlich subventioniertes Leasing von Elektroautomodellen ab einem monatlichen Betrag von 100 Euro. Dieses Angebot richtete sich an einkommensschwache Personen, die beruflich auf ein Fahrzeug angewiesen sind und mindestens 15 Kilometer von ihrem Arbeitsplatz entfernt wohnen. Gefördert wurden Elektroautos bis zu einer bestimmten Preisgrenze, wodurch sowohl europäische als auch französische Hersteller bevorzugt wurden. Die Konditionen für die Neuauflage im Jahr 2025 wurden eigentlich bereits für Anfang dieses Jahres erwartet. Da Frankreich zu diesem Zeitpunkt aufgrund eines Regierungssturzes noch über kein Budget für das laufende Jahr verfügte, verzögert sich die Neuauflage voraussichtlich bis zum September.

CDU verweist auf die finanzielle Machbarkeit

Der CDU-Finanzpolitiker Olav Gutting äußert sich zu den geplanten Regelungen für Dienstwagen und erklärt, dass deren konkrete Umsetzung von der finanziellen Machbarkeit abhänge. Er verwies auf die Absichten der voraussichtlichen zukünftigen Koalition, Unternehmen in den kommenden Jahren eine höhere Beteiligung an ihren Investitionskosten steuerlich abschreiben zu können. Da diese Maßnahme rückwirkend zum 1. Januar 2025 gelten soll, muss sie umgehend auf den Weg gebracht werden. Angesichts der Zeitkritikalität und der hohen Kosten dieses Vorhabens könnten andere geplante Maßnahmen möglicherweise zurückgestellt werden müssen.