Zulassungsstelle Lübeck Kurzzeitkennzeichen
KURZZEITKENNZEICHEN
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZU KURZZEITKENNZEICHEN
Was genau versteht man unter einem Kurzzeitkennzeichen?
Ein Kurzzeitkennzeichen dient dazu, nicht zugelassene Kraftfahrzeuge oder Anhänger für Überführungs-, Überprüfungs- oder Probefahrten zu bewegen. Die Gültigkeitsdauer beträgt dabei fünf Tage. Eine Erteilung der Kurzzeitkennzeichen ist nur möglich, wenn eine spezielle Versicherung für Kurzzeitkennzeichen nachgewiesen wird, welche durch die eVB-Nummer bestätigt wird. Innerhalb des europäischen Auslandes ist die Nutzung dieser Kennzeichen lediglich in Verbindung mit der internationalen Versicherungskarte, der sogenannten Grünen Versicherungskarte, gestattet.
Was bedeutet die Abkürzung eVB-Nummer?
Die elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB-Nummer) muss vom Fahrzeughalter bei der Zulassung des Fahrzeugs bei der zuständigen Zulassungsstelle als Nachweis für die abgeschlossene Versicherung vorgelegt werden. Aufgrund einer Änderung in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ersetzt die eVB-Nummer sukzessive die früher übliche Papierform der Doppelkarte als Versicherungsnachweis.
Wann wird eine Grüne Versicherungskarte benötigt?
Die Inanspruchnahme von Kurzzeitkennzeichen im europäischen Ausland ist nur dann zulässig, wenn die Grüne Versicherungskarte vorgelegt wird, und zwar in den Ländern, die auf der Rückseite des Dokuments aufgeführt sind. Die Grüne Versicherungskarte ist in folgenden Staaten gültig: Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, die Tschechische Republik, Deutschland, Dänemark, Spanien, Estland, Frankreich, Finnland, Großbritannien, Griechenland, Ungarn, Italien, Irland, Island, Luxemburg, Litauen, Lettland, Malta, Norwegen, die Niederlande, Portugal, Polen, Rumänien, Schweden, die Slowakei, die Schweiz sowie Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Belarus (Weißrussland), Kroatien, Moldawien, Mazedonien, Serbien und die Ukraine. Dennoch können in vielen dieser Länder erhebliche Schwierigkeiten bei der Nutzung auftreten. Das Risiko hierfür trägt allein der Fahrzeughalter oder Nutzer. Sollten Sie beabsichtigen, ein Fahrzeug dauerhaft in das Ausland zu überführen, ist die Verwendung von Ausfuhrkennzeichen zusammen mit einer Ausfuhrversicherung ratsam. Bei Kroschke können Sie entweder ein Komplettpaket, das Kurzzeitkennzeichen inklusive Versicherung beinhaltet, erwerben oder lediglich das Kurzzeitkennzeichen bestellen und selbst eine passende Versicherung abschließen. Sofern Sie das Komplettpaket ordern, stellen wir Ihnen auf Wunsch kostenfrei eine Grüne Versicherungskarte aus.
Wie schnell erhalte ich mein Kurzzeitkennzeichen?
Sobald uns Ihre erforderlichen Unterlagen vorliegen, überprüfen wir diese umgehend auf Vollständigkeit und reichen sie am selben Tag beim Amt ein, vorausgesetzt, das Amt hat noch geöffnet. Abhängig von der Bearbeitungszeit des Amtes erhalten wir die Kurzzeitkennzeichen noch am selben oder spätestens am nächsten Tag zurück und leiten sie anschließend per Express an Sie weiter. Wir nehmen ausschließlich Aufträge entgegen, bei denen die Bearbeitungsdauer im Amt nicht länger als ein Tag beträgt!
Wie lange ist mein Kurzzeitkennzeichen gültig?
Grundsätzlich sind Kurzzeitkennzeichen ab dem Tag der Zulassung für fünf Tage gültig. Da wir sämtliche behördlichen Gänge für Sie erledigen und die fertig zugelassenen Kennzeichen per Expressversand zustellen, verstreicht ein Tag für den Versand. Folglich können Sie Ihre Kurzzeitkennzeichen nach Erhalt für etwa vier Tage nutzen. Aus Gründen des Versandablaufs ist es möglich, ein Startdatum für die vier Tage Gültigkeit zwischen Dienstag und Samstag zu wählen.
Darf eine andere Person mein zugelassenes Auto fahren?
Ja, dies ist erlaubt, sofern der Fahrer des Fahrzeugs im Besitz aller notwendigen Papiere ist. Es ist jedoch essenziell zu überprüfen, ob die abgeschlossene Versicherung auch tatsächlich andere Fahrer abdeckt! Dennoch empfiehlt es sich, eine Vollmacht vom Fahrer unterzeichnen zu lassen, damit dieser für etwaige Verkehrsverstöße selbst geradestehen muss.
Was ist zu tun, wenn ein Schaden entstanden ist?
Sollten Sie das Komplettpaket, bestehend aus Kurzzeitkennzeichen und Versicherung, bei uns bestellt haben, dann kontaktieren Sie im Schadensfall unsere Versicherungsgesellschaft. Die entsprechende Telefonnummer ist auf Ihrem Versicherungsschein vermerkt. Falls Sie Ihre Versicherung separat abgeschlossen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Versicherer auf. Die Kontaktdaten sind üblicherweise auf der Rückseite Ihres Versicherungsscheins zu finden.
Von welcher Versicherungsgesellschaft stammen die Versicherungen?
Wir kooperieren mit einer Vielzahl namhafter Versicherungsgesellschaften. Aus diesem Grund ist es uns nicht möglich, Ihnen im Voraus eine konkrete Versicherungsgesellschaft zu nennen.
Bin ich verpflichtet, mein Auto später bei Ihnen zu versichern?
Nein, durch den Abschluss einer Kurzzeitversicherung bei uns gehen Sie keinerlei weitere Verpflichtungen ein.
Benötigt mein Fahrzeug eine Hauptuntersuchung (HU)?
Grundsätzlich ja. Ausnahmen gelten für Fahrten zur nächstgelegenen Werkstatt oder Prüfstelle. Diese Fahrten sind auch weiterhin ohne eine gültige TÜV-Plakette gestattet. Voraussetzung ist jedoch, dass das Fahrzeug sich in einem verkehrssicheren Zustand befindet.
Haben Sie weitere Fragen?
In unserem umfassenden Ratgeber zur Fahrzeugzulassung finden Sie Antworten auf viele weitere Ihrer Fragen.