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Wo in der Steuererklärung ist ein Basisrentenvertrag anzugeben?

Diese Versicherungsbeiträge können Sie steuerlich geltend machen

Jeden Sommer durchforsten Millionen Bundesbürger ihre Gehaltsabrechnungen, Rechnungen und Belege, um ihre Einkommensteuererklärung auszufüllen. Oftmals lohnt sich die Abgabe der Steuererklärung auch dann, wenn keine Pflicht hierzu besteht. Die durchschnittliche Steuererstattung beträgt mehr als 1.000 Euro. Dabei können auch die Aufwendungen für zahlreiche Versicherungen steuermindernd angesetzt werden.

Beiträge zur Basisrente in Betracht ziehen

Steuerpflichtige haben die Möglichkeit, die Aufwendungen für die Altersvorsorge, welche der Grundversorgung dient, als Sonderausgaben von der Steuer abzusetzen. Hierzu zählen beispielsweise die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, für berufsständische Versorgungseinrichtungen sowie die Basisrente - auch Rürup-Rente genannt. Für das Jahr 2023 sind Einzahlungen von höchstens 26.528 Euro steuerlich absetzbar. Bei Ehepaaren, welche gemeinsam veranlagt sind, verdoppelt sich dieser Betrag. Die geleisteten Zahlungen sind in der Anlage Vorsorgeaufwand zu deklarieren. Einzahlungen in die Basisrente können dort unter Zeile 8 („Beiträge zu zertifizierten Basisrentenverträgen') eingetragen werden.

Wissenswert: In der Steuererklärung für das Jahr 2023 gibt es eine günstige Neuerung für Sparer mit einer Basisrente. Der vollständige Sonderausgabenabzug von Beiträgen zur Basis-Rente wurde um zwei Jahre auf das Steuerjahr 2023 vorgezogen. Die Vorsorgeaufwendungen sind ab 2023 im Rahmen der betraglichen Höchstgrenzen (26.528 Euro für Ledige und 53.056 Euro für zusammen veranlagte Ehepartner und eingetragene Lebenspartnerschaften) zu 100 Prozent als Sonderausgaben absetzbar.

Beiträge zur Riester-Rente steuerlich absetzen

Der Staat unterstützt die Riester-Rente sowohl unmittelbar durch Zulagen als auch mittelbar durch Steuervorteile mittels des Sonderausgabenabzugs von maximal 2.100 Euro. Dieser wird jedoch nur dann bewilligt, wenn er für die Steuerpflichtigen vorteilhafter ist als die Zulagen. Ob dies der Fall ist, hängt von diversen Faktoren ab, beispielsweise der Anzahl der Kinder, dem individuellen Steuersatz und den einbezahlten Riester-Beiträgen. Um die Berechnungsdetails müssen sich die Steuerpflichtigen nicht kümmern. Sie tragen ihre Riester-Beiträge ganz einfach in die Anlage AV ein. Das Finanzamt nimmt die sogenannte Günstigerprüfung automatisch vor.

Diese Versicherungen werden vom Fiskus nicht anerkannt

Die Beiträge für reine Sachversicherungen, wie beispielsweise eine Kfz-Kaskoversicherung oder Hausratversicherung, sind steuerlich nicht abzugsfähig. Dies gilt ebenso für privat veranlasste Rechtsschutzversicherungen. Beiträge zu Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen, die keine Riester-Produkte darstellen und nach dem Jahr 2004 abgeschlossen wurden, sind ebenfalls nicht absetzbar.

Weitere Vorsorgeaufwendungen

Zusätzlich zu den Ausgaben für die Altersvorsorge berücksichtigt das Finanzamt noch weitere Aufwendungen, die Vorsorgecharakter aufweisen. Hierzu gehören beispielsweise Beiträge zu einer ganzen Reihe von Versicherungen, beispielsweise die Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, Haftpflichtversicherung, Risikolebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen, die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden, werden steuerlich begünstigt.

Die abzugsfähige Höchstgrenze liegt bei 1.900 Euro jährlich für Arbeitnehmer und Beamte sowie bei 2.800 Euro für Selbstständige. Bei Verheirateten ergibt sich der maximale Betrag durch die Addition der jeweiligen Höchstbeträge. Der Entlastungseffekt ist jedoch zumeist gering, da die meisten Steuerpflichtigen mit ihren Beiträgen für die Krankenversicherung oder Pflegeversicherung die Höchstgrenzen bereits voll ausschöpfen. Auch diese Beiträge sind in der Anlage Vorsorgeaufwand anzugeben.

Beruflich bedingte Versicherungen

Beiträge für Versicherungen, die ausschließlich berufliche Risiken absichern, können unbegrenzt als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Hierzu zählen die Berufshaftpflichtversicherung, die Arbeitsrechtsschutzversicherung oder eine Unfallversicherung, die nur bei Arbeitsunfällen zahlt. Angestellte haben die Möglichkeit, derartige Prämien in der Anlage N zu deklarieren.