bookyang.pages.dev

Finanzamt arbeitsmittel pauschale

Spezialfall: Handy als Arbeitsmittel

Bei technischen Arbeitsmitteln wie Notebooks, Tablets oder Handys müssen Sie belegen, in welchem Ausmaß Sie das Gerät beruflich verwenden. Sie können nur den Teil der Anschaffungskosten des Smartphones oder Notebooks geltend machen, der dem beruflichen Anteil entspricht. Folglich: Bei 70% beruflicher Nutzung können Sie 70% der Kosten absetzen.

Um den Umfang der Handy- und Notebooknutzung nachzuweisen, dient ein „Nutzungsprotokoll' oder eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers. Ist der berufliche Nutzungsumfang nicht nachweisbar, kann dieser geschätzt werden. Wie das funktioniert, erläutern wir anhand eines konkreten Beispiels: Der Fiskus sponsert einen Laptop.

Wird das private Handy auch für berufliche Gespräche genutzt, können unter bestimmten Voraussetzungen die entstandenen Kosten steuerlich berücksichtigt werden. Das gilt auch für Gespräche über das Festnetz und Internetkosten. Mehr dazu erfahren Sie hier: Telefon- und Internetkosten steuerlich geltend machen.

Spezialfall: Fachliteratur als Arbeitsmittel

Um Bücher oder Fachzeitschriften als Arbeitsmittel geltend zu machen, müssen Sie belegen, dass der Leseanteil beruflich motiviert ist. Das ist am einfachsten, wenn Ihre berufliche Tätigkeit mit der zu berücksichtigenden Fachlektüre in Einklang steht: Ein Physiker, der ein „Taschenbuch der Physik' geltend machen will. Auf der Quittung sollten der vollständige Titel, Autor/in und der Verlag stehen, eine pauschale Bezeichnung „Fachbuch' reicht nicht aus. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Steuer-Tipp zur Absetzung von Fachliteratur.

Teure Anschaffungen über mehrere Jahre abschreiben

Kosten die Anschaffung über 800 Euro netto, müssen die Ausgaben über einen längeren Zeitraum abgeschrieben werden. Das heißt, die Kosten werden nicht nur in der aktuellen Steuererklärung ausgewiesen, sondern der Gesamtbetrag wird auf mehrere Jahre aufgeteilt und einzeln berücksichtigt. Der Gesetzgeber hat genaue Vorgaben zur Abschreibungsdauer für viele Arbeitsmittel festgelegt. Einen neuen Laptop können Sie im Jahr der Anschaffung berücksichtigen. Mehr dazu in unserem Artikel Fiskus sponsert Laptop.

Ein Kopierer muss hingegen über sieben Jahre abgeschrieben werden. Jedes Jahr kann ein Siebtel des Anschaffungspreises in die Steuererklärung integriert werden. Mehr dazu im Artikel Absetzung für Abnutzung (AfA).