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Mitversicherung des Ehepartners bei geringfügiger Beschäftigung

Zuletzt aktualisiert am zweiten Januar 2025

1. Minijob und Krankenversicherung bei einer Haupttätigkeit oder Rentenbezug

Zahlreiche Personen gehen ihrem Minijob entweder zusätzlich zu einer Haupteinnahmequelle oder neben dem Bezug einer Rente nach. Dabei gilt: Wer einer Hauptbeschäftigung nachgeht, ist über diese krankenversichert, da der Minijob lediglich eine Nebentätigkeit darstellt. Rentnerinnen und Rentner sind bereits über ihre Rente krankenversichert. Infolgedessen müssen weder Beschäftigte mit Hauptjob noch Rentnerinnen und Rentner für den Verdienst im Minijob eigene Beiträge zur Krankenversicherung entrichten.

2. Minijob und Krankenversicherung mittels Familienversicherung

Wenn ein Minijob mit Verdienstgrenze die einzige Einnahmequelle darstellt, sind Minijobberinnen und Minijobber oft familienversichert. Dies ist über die Krankenversicherung der Eltern oder des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin sowie des eingetragenen Lebenspartners möglich. Diese Mitversicherung über die Familienversicherung ist beitragsfrei für die Minijobberin oder den Minijobber.

3. Minijob und Krankenversicherung für Studierende

Studentinnen und Studenten mit Minijob haben, abhängig vom Alter, verschiedene Optionen, um krankenversichert zu sein:

  • Bis zum Alter von 25 Jahren können sie über die Familienversicherung der Eltern kostenfrei mitversichert werden.
  • Bis zum Alter von 30 Jahren kommt die studentische Krankenversicherung zum Tragen. Hier gilt für Studierende ein deutlich reduzierter Beitrag zur Krankenversicherung. Weitere Auskünfte hierzu erhalten Studentinnen und Studenten bei ihrer Krankenkasse.

4. Minijob und Krankenversicherung via Job-Center

Falls Minijobberinnen und Minijobber Arbeitslosengeld oder Bürgergeld empfangen, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise das Job-Center die Krankenversicherung. Dort erhalten Leistungsempfänger auch detailliertere Informationen bezüglich ihrer Absicherung in der Krankenversicherung.

5. Minijob und selbstständig freiwillig gesetzlich krankenversichert

Minijobberinnen und Minijobber können sich auch selbst freiwillig gesetzlich krankenversichern lassen, da keiner der zuvor erläuterten Umstände auf sie zutrifft. Ihr Vorzug ist, dass der Verdienst aus dem Minijob keine Rolle spielt und den freiwilligen Krankenversicherungsbeitrag nicht erhöht.

6. Minijob und privat krankenversichert

Es besteht ebenso die Möglichkeit, dass Minijobberinnen und Minijobber privat krankenversichert sind. Das kann beispielsweise daran liegen, dass sie einen Hauptjob mit hohem Einkommen haben, was sie berechtigt, so versichert zu sein. Oder weil sie, der Ehepartner oder die Eltern verbeamtet sind und demzufolge privat krankenversichert sind. In diesem Fall profitiert auch der Minijob-Arbeitgeber beziehungsweise die Minijob-Arbeitgeberin, da aus dem Minijob keine Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung zu leisten sind.

7. Krankenversicherung im Midijob - falls es keinen Minijob mehr gibt

Falls Beschäftigte im Durchschnitt monatlich von 556,01 Euro bis 2000 Euro verdienen, haben sie keinen Minijob mehr, sondern einen Midijob. In diesem Fall sind sie über diesen Job krankenversichert. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber meldet die Beschäftigung bei der zuständigen Krankenkasse des Arbeitnehmers an. Sowohl der Beschäftigte als auch die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber zahlen in diesem Szenario Beiträge zur Krankenversicherung.

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