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Einspruch beim Finanzamt

Einspruch gegen den Steuerbescheid: Vorgehensweise

Grundsätzlich ist ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid möglich. Beachten Sie jedoch, dass ein Einspruch keine Befreiung von eventuellen Nachforderungen des Finanzamtes darstellt. Eine Zahlungsaufschub erhalten Sie nur, wenn Sie zusätzlich die Vollstreckung aussetzen lassen. Folgendes sollten Sie bei einem Einspruch beachten:

 

Punkt 1: Begründung des Einspruchs   

Der Einspruch gegen den Steuerbescheid muss begründet werden. Mögliche Gründe sind:

  • Der Steuerbescheid enthält Fehler.
  • Der Steuerbescheid weicht ohne Begründung der Finanzbehörde von der Steuererklärung ab.
  • Aufwände, Freibeträge oder Pauschalen wurden vom Finanzamt nicht anerkannt.

 

Punkt 2: Frist für den Einspruch   

Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids und ist nicht verlängerbar. Wird der Einspruch nicht fristgerecht eingelegt, wird der Bescheid rechtskräftig und kann nicht mehr geändert werden. Wie bestimmt man das genaue Fristende?

Fristbeginn:

Der Fristbeginn ist das Datum der Bekanntgabe des Steuerbescheids. Ab diesem Tag läuft die einmonatige Einspruchsfrist. Das Bekanntgabedatum und damit der Fristbeginn lassen sich wie folgt ermitteln:

  • Bei postalischer Zustellung beginnt die Einspruchsfrist vier Werktage nach dem Poststempel. Gemäß § 122 Abs. 2 AO gilt die Bekanntgabe demnach "am vierten Tage nach der Aufgabe [...]".
  • Nach Ablauf dieser Viertagesfrist (§ 122 Abs. 2 AO) gilt der Bescheid als bekannt gegeben. Feiertage spielen für die Bekanntgabe keine Rolle, da § 122 AO keine Ausnahme für Feiertage vorsieht. Bei digitaler Zustellung gilt der Bescheid am dritten Tag nach dem Versand als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2a AO).

Fristende:

  • Das Ende der Frist bestimmt sich nach § 108 Absatz 3 AO: "Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktags". Feiertage sind somit nur am Fristende relevant, nicht am Beginn.

Eine Beispielrechnung zur Einspruchsfrist finden Sie weiter unten in diesem Artikel.

 

Punkt 3: Formale Anforderungen   

  • Persönliche Daten des Antragstellers (inkl. Steuernummer)
  • Amtliche Bezeichnung des Bescheids und Steuerjahr
  • Klare Kennzeichnung als „Einspruch'
  • Begründung des Einspruchs
  • Einreichen beim zuständigen Finanzamt, auch bei Adressänderungen.

Praxis-Tipp: Einspruch gut begründen Die Begründung des Einspruchs ist entscheidend für den Erfolg. Sollten Aufwendungen oder Pauschalen nicht anerkannt worden sein, erläutern Sie den Sachverhalt ausführlich und legen Sie Belege vor.
Ein Musterbrief finden Sie hier. Senden Sie den Brief innerhalb der Frist an das Finanzamt und fordern Sie eine Eingangsbestätigung an.

 

Punkt 4: Auswirkungen des Einspruchs  

Mit fristgerechtem Einspruch wird die Steuererklärung erneut geprüft.

Wichtig: Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Ein Zahlungsaufschub erhalten Sie nur durch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, der nur im Zusammenhang mit einem Einspruch gestellt werden kann.

Die Prüfung kann zu folgenden Ergebnissen führen:

  • Einspruch erfolgreich: Die Steuer wird neu berechnet. Sie werden in der Regel erneut befragt und erhalten einen korrigierten Bescheid.
  • Nachzahlung (Verbesserung): Bei einer Nachzahlung durch die Korrektur muss das Finanzamt Sie darüber informieren. In diesem Fall können Sie den Einspruch zurückziehen (§ 362 AO), und der alte Bescheid wird rechtskräftig.
  • Einspruch abgelehnt: Bei Ablehnung erhalten Sie eine offizielle Einspruchsentscheidung und können gegebenenfalls Klage einreichen. Dies ist gut abzuwägen, insbesondere in Bezug auf die Gerichtskosten.