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Besoldung des Zollbeamten

Einkommen und Bezüge im Rahmen des dualen Studiums beim Zoll

Wer als weiblicher oder männlicher Beamter im höheren Dienst des Zolls tätig ist, genießt nicht bloß eines der beständigsten (sichersten) Dienstverhältnisse, die man hierzulande antreffen kann, sondern wird ebenso (darüber hinaus) außerordentlich gut entlohnt.

Dabei ist es keineswegs lediglich die stattliche Höhe deiner Vergütung, die dir jegliche finanzielle Besorgnis nimmt (oder dich sorglos werden lässt).

Die Besoldung (deine Vergütung) als Beamter im höheren Zolldienst ist des Weiteren präzise festgesetzt, wobei genau bestimmt ist, zu welchem Zeitpunkt deine finanzielle Beförderung (Karriereentwicklung) erfolgt, und man sich überdies mit einem geringeren Umfang an Abzügen vom Bruttolohn nicht zu plagen braucht.

Die genaue Höhe des Einkommens, das einem Beamten im höheren Zolldienst zusteht, sowie die Progression der Bezüge im Zeitverlauf wird dir hier nun offenbart.

Welche Vergütung wird mir während der dualen Studienzeit zuteil?

In deiner Rolle als Anwärter für den höheren Zolldienst, d.h. im Verlauf deiner Ausbildungszeit, wird dir über den vollständigen Zeitraum von drei Jahren hinweg ein Bruttobetrag von circa 1.560 Euro ausgezahlt. 

Die Besoldung (oder auch die Anwärterbezüge) für Beamtenanwärter wird gemäß den Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst festgelegt.

Dieser umfasst etliche (diverse) Entgeltgruppen, wobei jede dieser Entgeltgruppen zusätzlich (oder auch abermals) acht Erfahrungsstufen beinhaltet.

Ein Aufstieg in höhere Entgeltgruppen kann beispielsweise durch eine Beförderung erreicht werden.

Hingegen erfolgt der Übergang in höhere Erfahrungsstufen vollkommen selbsttätig (automatisch) im Zuge des Dienstalters.

Es gilt grundsätzlich: Desto umfangreicher fallen deine Bezüge aus, je höher die jeweilige Entgeltgruppe und die Erfahrungsstufe angesiedelt sind.

Welches Einkommen erwartet mich nach Beendigung meines Studiums (oder meiner Ausbildung)?

Im Anschluss an die absolvierte Ausbildung bewegen sich die Einkünfte innerhalb des höheren Dienstes in einem Spektrum von Entgeltgruppe A9 bis hin zu A13.

Nach dem erfolgreich absolvierten Vorbereitungsdienst beginnt man üblicherweise in der Gruppe A9.

Auf der initialen Erfahrungsstufe beläuft sich die monatliche Bruttobesoldung für einen Beamten im höheren Zolldienst auf annähernd 3.000 Euro.

Auf den darauf folgenden (höheren) Stufen ist selbstverständlich ein höheres Einkommen zu erzielen.

Erreichst du sogar die Entgeltgruppe A13, kannst du dich auf der achten Stufe über ein monatliches Einkommen von beachtlichen 5.900 Euro freuen. 

Monatliche Durchschnittsbezüge (brutto) - im Rahmen des Dualstudiums beim Zoll

  • Im ersten Jahr:

    1560 €

  • Im zweiten Jahr:

    1560 €

  • Im dritten Jahr:

    1560 €

  • Beginnende Vergütung

    3000-3000 €

Vergleich der Bruttoeinkommen - für das duale Studium beim Zoll

  • Duales Studium (im Bereich) Zoll

    3500 - 6000

  • Polizist/-in

    2900 - 5800

  • Zollbeamter im mittleren Dienst

    2615 - 3880

  • Duales Studium BWL

    3000 - 8000

Das hört sich doch bereits vielversprechend an, nicht wahr?

Hinzu kommt die Tatsache, dass ein Beamter (im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern) signifikant geringere Abzüge in Kauf nehmen muss als reguläre Arbeitnehmer.

Man ist nämlich von der Sozialversicherungspflicht befreit, was impliziert, dass keine Sozialabgaben von den Bezügen abgezogen werden.

So ist es beispielsweise nicht erforderlich, Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu entrichten.

Dies führt folglich dazu, dass ein größerer Nettoanteil vom Bruttogehalt verbleibt.

Des Weiteren trägt der Zoll einen erheblichen Anteil der anfallenden Krankheitskosten, während der verbleibende Teil über eine private Krankenversicherung abgedeckt werden muss, welche spezielle Konditionen für Beamte offeriert.

Als angehender Beamter (Anwärter) ist hierbei monatlich mit Kosten von etwa 40 Euro zu kalkulieren.

Darüber hinaus werden dir zahlreiche (zusätzliche) Vergütungen gewährt, beispielsweise für geleistete Überstunden oder Tätigkeiten in der Nachtschicht. 

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