AOK Meningokokken B Erstattung
Reiseschutz Meningokokken
Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt
Wie viel erstattet die AOK Sachsen-Anhalt mir für die Reiseschutzimpfung gegen Meningokokken?
Die Impfung gegen Meningokokken (A, C, Y und W135) zählt zu den üblichen Impfungen für Fernreisen. Die AOK Sachsen-Anhalt gewährt für Reiseschutz-Impfungen einen Zuschuss von bis zu 300 Euro.
In welchem Umfang übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung?
Bedingung ist, dass die Impfung für das jeweilige Reiseland von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) angeraten wird. Wir bezuschussen die Aufwendungen für den Impfstoff und die ärztliche Impfleistung.
Wie rechne ich die Leistung ab?
Die Abrechnung erfolgt unkompliziert über Meine Gesundheitswelt, die Online-Geschäftsstelle der AOK Sachsen-Anhalt. Sie zahlen die Kosten für die Leistung zunächst selbst. Im Anschluss laden Sie bitte die ärztliche Verordnung über den Impfstoff, die Rechnung für den Impfstoff und die Rechnung über das ärztliche Honorar online über Meine Gesundheitswelt im Bereich GESUNDESKONTO hoch. Alternativ können Sie Ihre Rechnung ebenfalls im Kundencenter oder per Post unmittelbar einreichen. Nach erfolgreicher Überprüfung erstatten wir Ihnen den Teilbetrag zurück.
Wussten Sie eigentlich, dass…
- die AOK Sachsen-Anhalt einen Zuschuss von bis zu 300 Euro für Reiseschutzimpfungen gewährt?
- in Europa vor allem die Meningokokken-Stämme B und C weitverbreitet sind?
- manche Reiseländer bestimmte Impfungen gesetzlich vorschreiben?
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