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Pille vergessen: Wann ist ein Nachholen noch sinnvoll?

Pille verpasst - was nun?

Das orale Kontrazeptivum, insbesondere die Mikropille, gilt als äußerst zuverlässiges Mittel zur Schwangerschaftsverhütung. Ihre volle Schutzwirkung, jedoch, ist primär von einer konsequenten und fristgerechten Einnahme der Tabletten abhängig. Wird ein solches Dragee einmal verpasst, entscheidet der genaue Zeitpunkt innerhalb des Menstruationszyklus über die weiteren Maßnahmen. Das ausgelassene Dragee sollte in jedem Fall umgehend nachgeholt werden; dies mindert das Risiko für Schmierblutungen erheblich. Erfolgt die Einnahme der verpassten Tablette innerhalb einer Frist von zwölf Stunden, bleibt der Empfängnisschutz (die kontrazeptive Wirkung) weiterhin bestehen.

Ereignet sich ein Versäumnis in der ersten Zykluswoche (konkret Dragee eins bis sieben), ist für die folgenden sieben Tage die ergänzende Verwendung eines Kondoms erforderlich. Im Anschluss daran ist der volle Empfängnisschutz wiederhergestellt. Von erheblicher Bedeutung bei einem Auslassen in der ersten Woche ist zudem der unmittelbar zuvor erfolgte Geschlechtsverkehr. In der vorangegangenen pillenfreien Zeit (Pause) könnten Spermien den Schleimpfropf am Gebärmutterhals passiert haben, da dieser in dieser Phase für sie durchdringbar war. Diese Samenzellen bleiben im weiblichen Körper bis zu fünf Tage lebensfähig und vermögen dort auf das Eintreten eines Eisprungs zu warten. Sollte in der ersten Woche ein Einnahmefehler auftreten und zudem kurz zuvor ungeschützter Geschlechtsverkehr stattgefunden haben, ist die Verabreichung einer Notfallkontrazeption („Pille danach“) unter bestimmten Umständen als ratsam oder sogar zwingend anzusehen.

Ein Fehler in der dritten Einnahmewoche birgt das Risiko, dass während der sich anschließenden siebentägigen Einnahmepause oder aber zu Beginn der nachfolgenden Blisterpackung ein Eisprung eintreten könnte. Aus diesem Grund wird geraten, die pillenfreie Pause entweder zu verlegen oder vollständig auszulassen, um jegliches Risiko zu vermeiden. In diesem Fall ist eine ergänzende Verhütung nicht von Nöten. Sollte hingegen keine dieser beiden Optionen Anwendung finden, muss sowohl während der Einnahmepause als auch für weitere sieben Tage danach zusätzlich verhütet werden.

Ein Einnahmeversäumnis, welches in der zweiten Zykluswoche (Woche zwei) auftritt, ist im Allgemeinen mit dem geringsten Risiko verbunden, da die Hormonzufuhr sowohl vor als auch nach diesem Zeitpunkt kontinuierlich erfolgte. Eine ergänzende Verhütung ist hierbei meistens nicht zwingend notwendig.

Sollte das orale Kontrazeptivum wiederholt im Laufe eines Zyklus ausgelassen werden, steigt die Wahrscheinlichkeit einer möglichen Schwangerschaft erheblich. Deshalb ist es unerlässlich, ergänzende Verhütungsmethoden, wie etwa Kondome, zwingend zu nutzen.