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Weshalb eine gemeinsame Steuererklärung?

Wie können innerhalb der Software WISO Steuer zwei separate Steuererklärungen zusammengeführt werden? Auf welche Weise können partielle Daten aus einem bestehenden Steuerfall übernommen werden?

Die Prozedur zur Zusammenlegung von zwei Steuerfällen aufgrund einer Eheschließung oder eingetragenen Partnerschaft hat sich im Vergleich zu den vergangenen Jahren geringfügig verändert. Bitte beachten Sie die nachfolgenden Schritte zur Zusammenführung der Datensätze: 

Zusammenführen:

    • Im vorherigen Jahr haben beide Ehepartner beziehungsweise beide Lebenspartner mittels der Steuersoftware die Einkommensteuererklärung in Einzelveranlagung erstellt, somit existieren zwei separate Steuerfälle. Wenn der Steuer-Abruf beider Ehegatten in unterschiedlichen buhl:Konto-Zugängen administriert wird, berücksichtigen Sie bitte diesen Eintrag in unserer Wissensdatenbank.
    • Starten Sie die aktuelle Version der Steuersoftware und führen Sie auf gewohntem Wege eine Datenübernahme für den Steuerpflichtigen durch. Für die korrekte Selektion der ersten zu übernehmenden Datei für Lebenspartner oder gleichgeschlechtliche Ehepartner beachten Sie bitte die Informationen im unteren Abschnitt dieses Eintrags.

    • Speichern Sie die neu kreierte Datei in der aktuellen Version ab.

    • Wählen Sie nun den Bereich "Persönliches > Persönliche Angaben" aus und tragen Sie den neuen Familienstand mit dem dazugehörigen Datum im Veranlagungsjahr ein.

    • Bestätigen Sie diese Veränderung mit "OK".

    • Öffnen Sie den Dialog "Persönliches > Persönliche Daten" des Ehepartners (Lebenspartners) und betätigen Sie das unterstrichene Wort "übernehmen" im Abschnitt "Importieren".

    • Im nachfolgenden Fenster selektieren Sie den zu integrierenden Steuerfall Ihres Ehegatten (Lebenspartners).

    • Durch einen Mausklick auf "Öffnen" werden die Daten des ausgewählten Steuerfalls in die aktuell geöffnete Datei transferiert.

Falls lediglich Fragmente aus einem anderen Steuerfall in eine bestehende Datei importiert werden sollen, benutzen Sie bitte weiterhin die Funktion "Teildatenübernahme". 

Teildatenübernahme:

    • Ihnen liegt ein zusätzlicher Steuerfall mit Datensätzen vor, aus welchem Sie gewisse Informationen in Ihren aktuellen Steuerfall transferieren möchten.
    • Starten Sie das Programm und öffnen Sie Ihren Steuerfall.

    • Betätigen Sie das Menü "Importieren > Teile einer Einkommensteuererklärung" (Windows) bzw. "Importe > aus Steuer > Teildatenübernahme" (Mac).

    • Treffen Sie die Entscheidung, ob Daten aus einem Vorjahresfall übernommen werden sollen, und spezifizieren Sie den Pfad zur Quelldatei.

    • Im darauffolgenden Fenster werden Ihnen sämtliche Daten in der ausgewählten Datei präsentiert.

    • Mithilfe der Optionen hinter jedem einzelnen Teilbereich bestimmen Sie, ob diese Datensätze übernommen oder ignoriert werden sollen. 

Anmerkungen:

Bei Lebenspartnern und gleichgeschlechtlichen Ehepartnern, die eine gemeinsame Steuererklärung einreichen, gilt Folgendes: 

Als erste Person ist diejenige einzutragen, die in alphabetischer Reihenfolge des Familiennamens an erster Position steht. Bei Namensgleichheit nach alphabetischer Anordnung des Vornamens. Wenn auch dieser identisch ist, erfolgt die Erfassung gemäß dem Lebensalter der Personen. Die ältere Person wird zuerst erfasst. Zurück zur Vorgehensweise.

Weshalb bei verschiedengeschlechtlichen Ehen stets der Ehemann als Steuerpflichtiger zu erfassen ist, können Sie in diesem detaillierten Artikel nachlesen.


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