Wohnungsrenovierung nach Auszug
Renovierung bei Auszug - Besteht eine Renovierungspflicht für Mieter?
Renovierung bei Auszug - Neues Gesetz für Wände streichen
Eine Renovierung beim Auszug wird häufig als selbstverständlich angesehen. Streichen, Spachteln, Tapezieren - viele Mieter halten dies für ihre Verpflichtung. Tatsächlich existiert aber keine gesetzliche Renovierungspflicht. Weshalb hält sich also dieser Irrtum so hartnäckig?
Lesen Sie in diesem Ratgeber:
Finden Sie heraus, ob eine Renovierung tatsächlich erforderlich ist
Nutzen Sie den 100% kostenfreienRenovierungscheck: wir analysieren Ihren Mietvertrag auf ungültige Bestimmungen. Einfach im Freemium-Portal anmelden, Vertrag hochladen und in wenigen Sekunden ein Ergebnis erhalten.
Ist die Renovierung beim Auszug eine Mieterverpflichtung?
Im Mietrecht gibt es keine Vorschrift, die vorschreibt, dass Mieter ihre Wohnung bei Auszug renovieren müssen. Im Gegenteil: Die Instandhaltung der Mietwohnung liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit des Vermieters. Der Vermieter kann die Instandhaltungspflicht teilweise auf Mieter übertragen, jedoch nur für kleinere Schönheitsreparaturen, nicht für aufwändige Arbeiten. Entscheidend sind die im Mietvertrag festgehaltenen Klauseln.
Was sind Schönheitsreparaturen?
Schönheitsreparaturen sind einfache Renovierungsarbeiten, die Gebrauchsspuren in Mietwohnungen beseitigen. Ziel ist ein frischer Anstrich, um die Wohnung zügig weitervermieten zu können.
Wichtige Schönheitsreparaturen:
- Wände und Decken streichen/tapezieren
- Türen und Fenster innen streichen
- Heizkörper streichen/lackieren
- Dübel entfernen und Bohrlöcher ausbessern
Keine Schönheitsreparaturen:
- Türen und Fenster außen streichen
- Heizkörper reparieren
- Dielen/Parkett schleifen
- Sanitäreinrichtungen tauschen
- Elektroinstallation erneuern
- Keller renovieren
In welchen Fällen müssen Mieter beim Auszug renovieren?
Ob Mieter bei Auszug renovieren müssen, ist nicht klar geregelt. Laut Bundesgerichtshof-Urteilen sind sie oft nicht zur Renovierung verpflichtet, selbst wenn dies im Mietvertrag steht. Renovierungen bei Auszug sind meistens weniger umfassend, als ursprünglich vereinbart. Für viele Mieter ist es ratsam, zunächst einen spezialisierten Anwalt zu konsultieren. Wer trotz unwirksamer Renovierungsklausel renoviert hat, kann die angefallenen Kosten innerhalb von sechs Monaten zurückfordern.
Laden Sie unsere kostenfreie Checkliste für jeden Mietvertrag herunter!
Wie muss die Wohnung bei Auszug hinterlassen werden?
Wie die Wohnung beim Auszug hinterlassen werden muss, hängt von der Gültigkeit der Renovierungsklausel ab. Auffällige Farben oder bunte Tapeten sind jedoch meistens zu entfernen oder zu überstreichen. Der Mieter muss sein gesamtes Eigentum, einschließlich Einbauten wie Küchen, Schränke oder Wände, entfernen, es sei denn, es liegt eine anderweitige Übereinkunft mit dem Vermieter vor. Ein Blick in den Mietvertrag und gegebenenfalls die Rücksprache mit einem Mietrechtsexperten helfen, den tatsächlichen Renovierungsaufwand zu bestimmen.
Welche Konsequenzen hat es, die Renovierungspflicht zu missachten?
Wer beim Auszug ohne Renovierung handelt, obwohl eine gültige Renovierungsklausel im Mietvertrag besteht, geht ein erhebliches finanzielles Risiko ein. Vernachlässigt der Mieter seine Renovierungspflicht, ist der Vermieter berechtigt, die entstandenen Renovierungskosten vom Mieter einzufordern. Meistens wird dies über die Kaution abgewickelt, die als Absicherung für Forderungen dient. Unterlässt der Mieter die Renovierung, kann der Vermieter die Kosten davon abziehen.
Müssen Mieter während der Mietzeit renovieren?
Viele Mietverträge enthalten Schönheitsreparaturklauseln mit Renovierungsfristen von 3, 5 und 7 Jahren, in neueren Verträgen oft 5, 8 und 10 Jahre.
Wie oft sollten die einzelnen Räume renoviert werden?
- Küche, Bad, Dusche: alle 3-5 Jahre
- Wohnräume, Schlafräume, Flur, Diele, Toilette: alle 5-8 Jahre
- Weitere Nebenräume: alle 7-10 Jahre
Was muss ich beim Auszug renovieren, wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde?
Wurde die Wohnung unrenoviert übergeben, kann die Renovierungsklausel unwirksam sein. Gerade bei kurzer Mietdauer ist es unzumutbar, die Wohnung in einem besseren Zustand zurückzugeben. Viele Klauseln zu Schönheitsreparaturen in Mietverträgen wurden für unwirksam erklärt, da sie Mieter unangemessen benachteiligen. Mieter müssen die Wohnung nicht in einem besseren Zustand hinterlassen, als sie sie übernommen haben.
Trotz unwirksamer Klauseln renoviert?
Holen Sie Ihr Geld zurück, wenn es weniger als 6 Monate her ist! Die Partneranwälte von MieterEngel überprüfen schnell, ob Schönheitsreparaturen nötig sind - in Ihrer Mitgliedschaft enthalten.
Jetzt Mitglied werden