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Bewerbung Polizei mittlerer Dienst

Erfordernisse bei Einreichung der Bewerbung:

  • mittlerer Schulabschluss: Fachoberschulreife, Realschulabschluss (ebenfalls: Berufsbildungsreife, erweiterte Berufsbildungsreife sowie Hauptschulabschluss oder erweiterter Hauptschulabschluss machbar, sofern Du zusätzlich eine abgeschlossene und anerkannte Berufsausbildung vorweisen kannst). Bitte bei der Bewerbung den aktuell angestrebten Abschluss angeben oder, falls Ihr die Schule bereits beendet habt, den bereits erlangten.
  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedsstaates (Ausnahmen unter Umständen denkbar)
  • keine Mindestkörpergröße erforderlich

Voraussetzungen zur Anstellung

  • Alter: 16 bis 37 Jahre2 (am Tag der gewünschten Einstellung)
  • Bestand des Auswahlverfahrens und ein entsprechender Ranglistenplatz
  • Erfüllung der gesundheitlichen Anforderungen für den Polizeivollzugsdienst
  • erfolgreiche Tätowierungsprüfung³ - Einzelfallprüfung hinsichtlich Inhalt und Position
  • charakterliche Eignung
  • Du gewährleistest, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten4
  • geordnete finanzielle Verhältnisse
  • Deutsches Schwimmabzeichen mindestens in Bronze (darf zum Zeitpunkt des Einstellungstermins nicht älter als 3 Jahre sein)
  • Fahrerlaubnis Klasse B5

= Abweichungen können unter Umständen durch das Ministerium des Innern und für Kommunales gewährt werden. Es besteht keine Garantie oder Rechtsanspruch auf deren Erteilung. Alle Nicht-EU-Ausländer haben, sofern sie alle weiteren Voraussetzungen erfüllen, die Möglichkeit, am Auswahlverfahren teilzunehmen. Im Anschluss kann für alle Erfolgreichen die Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Die finale Entscheidung über den Antrag lässt sich nicht prognostizieren. Des Weiteren musst Du einen festen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union nachweisen und zusätzlich über eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland verfügen. 

2= Das Einstellungsalter bis 37 Jahre stellt eine Abweichung vom regulären Einstellungsalter von 35 Jahren dar und gilt nur, wenn Du bereits eine abgeschlossene und in Deutschland anerkannte Berufsausbildung und Berufspraxis in dem erlernten Beruf nachweisen kannst.

3= Unter anderem keine rassistischen, antisemitischen, gewaltverherrlichenden, sexistischen Inhalte. Die unbedenklichen Tätowierungen dürfen beim Tragen der langen Uniform nicht ersichtlich sein oder müssen durch entsprechende Kleidung abgedeckt werden können.

4= Am Ende der Ausbildung erfolgt gemäß § 3a Abs. 5 des Landesbeamtengesetzes eine Anfrage beim Verfassungsschutz. Damit wird geprüft, ob die Bewerberin oder der Bewerber gegen unsere Verfassung agiert (dies wird als 'Verfassungstreue-Check' bezeichnet). 

5= Während Deiner Ausbildung erhältst Du die sog. 'Dienstfahrberechtigung', wodurch Du in Deinem Praktikum mit Sonder- und Wegerechten unsere Dienst-KFZ fahren darfst. Hierfür ist die Fahrerlaubnis Klasse B obligatorisch. Solltest Du zum Einstellungstermin noch keine Fahrerlaubnis besitzen, musst Du sie innerhalb von 8 Monaten auf eigene Kosten erwerben. Hast Du das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, erhältst Du eine Ausnahmegenehmigung von der Altersregelung, um die Fahrerlaubnis erwerben zu können. Diese berechtigt jedoch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres lediglich zum Führen von Dienstfahrzeugen.