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Einreise in die Dominikanische Republik: Was Sie über den Reisepass wissen müssen

Herzlich willkommen auf der Webseite des Auswärtigen Amtes

Informationen

Situationen können sich rasant wandeln und entwickeln. Wir legen Ihnen ans Herz:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder verwenden Sie unsere App „Sicher Reisen'.
- Tragen Sie sich in unsere Krisenvorsorgeliste ein.
- Berücksichtigen Sie die Ratschläge im Ratgeber für Notfallvorsorge sowie des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Sorgen Sie für einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Informieren Sie sich im Voraus bei den zuständigen Behörden/Botschaften Ihres Ziellandes über die aktuell gültigen, verbindlichen Einreisebestimmungen, sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft über die jeweiligen Beförderungsbedingungen.
- Verfolgen Sie während Ihrer Reiseplanung/während Ihres Aufenthalts Nachrichten und Wettervorhersagen.
- Beachten Sie unseren Disclaimer sowie den Hinweis zu Inhalten externer Anbieter.

Sicherheitshinweise

Terrorismusgefahr

Innenpolitische Verhältnisse

Gelegentlich kann es zu Kundgebungen und Demonstrationen kommen, wobei gewalttätige Konfrontationen nicht ausgeschlossen werden können. Touristische Gebiete waren bislang nicht betroffen.

  • Informieren Sie sich gegebenenfalls über die regionalen Medien.
  • Vermeiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
  • Befolgen Sie die Direktiven lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalitätslage

Die Kriminalitätsrate ist vergleichsweise hoch. Auch Urlauber sind gefährdet, Opfer eines Raubüberfalls oder anderer Gewaltverbrechen zu werden. Trotz der Bemühungen der dominikanischen Regierung, einen sicheren Tourismus zu garantieren, kommt es sowohl in Santo Domingo als auch in den touristischen Zonen fortlaufend zu bewaffneten Raubzügen. Außerdem steigt die Anzahl bewaffneter Überfälle in jüngster Zeit deutlich an. Diese werden oft von Tätern auf Motorrollern verübt, die es hauptsächlich auf Handys, Rucksäcke, Handtaschen und Schmuck abgesehen haben. Die Täter sind in der Regel mit Messern oder Schusswaffen ausgerüstet; sie scheuen nicht vor dem Einsatz von Gewalt zurück. Auch Verkehrsteilnehmer können Opfer von Überfällen werden, beispielsweise im Stau oder vor einer roten Ampel.

Besonders hingewiesen wird auf Straftaten im Zusammenhang mit Prostitution und Drogenhandel.

Reisende werden unwissentlich und gegen ihren Willen als „Drogenschmuggler' instrumentalisiert. Nach Drogenkurieren wird beispielsweise an Flughäfen wie Punta Cana, Puerto Plata oder Santo Domingo gezielt gesucht, auch unter Anwendung von Röntgengeräten und speziell ausgebildeten Spürhunden. Dabei werden immer wieder auch deutsche Drogenkuriere bei der Ausreise von den Behörden aufgedeckt und festgenommen. Sie werden zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.

Deutsche Reisende werden nicht nur Opfer von Gewaltdelikten, sondern werden solcher auch verdächtigt. Besonders Gewalt gegen Frauen ist in der Dominikanischen Republik kein Kavaliersdelikt, sondern wird sehr streng geahndet. Selbst vermeintlich geringfügige Übergriffe (verbale Entgleisungen, Anrempeln) können zu Verhaftungen und mehrjährigen Haftstrafen führen. Ein respektvoller Umgang, beispielsweise mit Hotelangestellten, und ein korrektes Auftreten bei Beanstandungen sollten auch aus diesem Grund eine Selbstverständlichkeit darstellen.

Die Touristenpolizei POLITUR bietet eine englischsprachige Notruf-App an, über die Betroffene von Verbrechen telefonisch oder per Chat Kontakt aufnehmen können.

Die Nationalpolizei (Policía Nacional) stellt eine App zur Verfügung, mit der digital Anzeige erstattet werden kann (ausschließlich auf Spanisch).

  • Vermeiden Sie es, in der Öffentlichkeit zu telefonieren.
  • Verzichten Sie darauf, Rucksäcke, Handtaschen und Schmuck in der Öffentlichkeit zu tragen.
  • Achten Sie in größeren Menschenansammlungen, etwa auf Märkten, Busbahnhöfen oder in Tanzlokalen, auf Geldbörsen und Wertgegenstände.
  • Tragen Sie Wertsachen stets verborgen.
  • Bewahren Sie Bargeld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; fertigen Sie gegebenenfalls elektronische Kopien/Fotos an. Dies vereinfacht im Fall von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Leisten Sie bei einem Überfall unter keinen Umständen Widerstand und händigen Sie Wertgegenstände ohne Gegenwehr aus.
  • Führen Sie immer einen kleinen Geldbetrag mit sich, den Sie in einem solchen Fall leicht erreichbar sofort aushändigen können.
  • Betreten Sie unsichere Wohngebiete und Armutsviertel nur in Begleitung ortskundiger Personen.
  • Seien Sie besonders achtsam in abgelegenen Gebieten, an einsamen Stränden und wenig frequentierten Straßen. Meiden Sie diese bei Einbruch der Dunkelheit.
  • Nehmen Sie Bargeldabhebungen an Geldautomaten in geschützten Räumlichkeiten vor, beispielsweise innerhalb eines belebten Einkaufszentrums. Lassen Sie sich beim Geldabheben nicht beobachten.
  • Verriegeln Sie während der Autofahrt Fenster und Türen und stellen Sie sicher, dass Wertgegenstände von außen nicht sichtbar sind. Kaufen Sie nicht bei Straßenhändlern aus dem Auto heraus.
  • Vermeiden Sie generell aggressives Verhalten bei Meinungsverschiedenheiten.
  • Buchen Sie Ausflüge ausschließlich bei ansässigen, renommierten Tourismusunternehmen mit Versicherungsschutz.
  • Nehmen Sie kein Gepäck für Unbekannte mit und prüfen Sie den Inhalt des eigenen Gepäcks akribisch.

Naturverhältnisse und Klima

Es herrscht tropisches Klima. Hauptsächlich von Mai bis November ist Hurrikansaison. In dieser Zeit muss mit tropischen Wirbelstürmen, heftigen Regenfällen und Überschwemmungen gerechnet werden.

Die Dominikanische Republik liegt in einer seismisch aktiven Zone, sodass es zu Erdbeben kommen kann.

Reiseinformationen

Grenzschließung zu Haiti

Von Reisen auf dem Landweg nach Haiti wird dringend abgeraten.

Die Grenze zwischen Haiti und der Dominikanischen Republik ist bis auf Weiteres teilweise gesperrt. Der kommerzielle Flugverkehr nach Haiti ist eingestellt. Grenzübergänge auf dem Landweg bedürfen der Anmeldung bei den dominikanischen Behörden; von Reisen auf dem Landweg wird dringendst abgeraten. Einreisen auf dem Seeweg sind gegenwärtig nicht möglich.

Infrastruktur und Verkehr

Die Dominikanische Republik zählt weltweit zu den Staaten mit der höchsten Rate an Verkehrstoten. Das Risiko, im Straßenverkehr zu Schaden zu kommen, stellt die größte Gefahr für ausländische Touristen dar. Die Gefährdung durch Fußgänger oder Tiere auf der Fahrbahn und durch Pkw oder Motorräder, die ohne Licht und eventuell in entgegengesetzter Richtung fahren, sowie durch schwer erkennbare Straßenschäden auf nicht oder schlecht beleuchteten Landstraßen, ist bei Nacht erheblich höher als am Tag.

Das Straßennetz in der Dominikanischen Republik - auch zwischen den unterschiedlichen Touristenzentren - ist gut ausgebaut. Straßenschäden sind jedoch an vielen Stellen üblich.

Von Santo Domingo aus sind andere Regionen gut mit Fernbussen zu erreichen. Züge für den Personenverkehr gibt es nicht.

Oftmals haben Autofahrer keinen Versicherungsschutz, mitunter auch keine Fahrerlaubnis. Daher ist die Gefahr von Fahrerflucht groß. Bei einem Unfall mit Personenschaden kann es zur vorläufigen Festnahme des Unfallverursachers kommen.

Immer wieder kommt es vor, dass dominikanische Polizisten Touristen in Mietwagen wegen vermeintlicher Verkehrsvergehen aufhalten und zur Bezahlung von „Bußgeldern' auffordern.

  • Fahren Sie nach Möglichkeit niemals bei Dunkelheit.
  • Kalkulieren Sie stets mit einer rücksichtslosen Fahrweise und der Missachtung von Verkehrsregeln durch andere Verkehrsteilnehmer.
  • Achten Sie bei der Anmietung eines Kraftfahrzeugs auf ausreichenden Versicherungsschutz, da der Mieter verpflichtet ist, bei Diebstahl des Fahrzeugs dessen Wert zu ersetzen.
  • Verständigen Sie bei einem Unfall die Polizei und lassen Sie die für die Schadensregulierung notwendigen Daten - auch Namen von Zeugen - aufnehmen.
  • Sollten Sie von der Polizei angehalten werden, dann bewahren Sie Ruhe. Zeigen Sie Ihre Ausweispapiere ohne Diskussion vor.
  • Verweigern Sie die Zahlung eines Bußgeldes nicht kategorisch, jedoch bestehen Sie auf der Erfassung der Personen- und Fahrzeugdaten sowie auf einem Strafzettel, der dann bei einer Bank bezahlt werden kann.
  • Fordern Sie gegebenenfalls Namen und Dienstgrad des Polizisten und seiner Dienststelle an oder bitten Sie um die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit der deutschen Botschaft in Santo Domingo, der Reiseleitung oder dem Autovermieter.

Führerscheingültigkeit

Der deutsche Führerschein wird für einen touristischen Aufenthalt akzeptiert. Die Mitnahme des internationalen Führerscheins ist dennoch ratsam.

LGBTIQ-Reisende

Homosexuelle Handlungen sind nicht strafbar. Die Akzeptanz in der Bevölkerung ist jedoch insbesondere in ländlichen Regionen nicht sehr ausgeprägt.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Drogenkonsum und Drogenhandel sind strafbar, selbst bei geringen Mengen. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Drogengesetzgebung werden in der Regel mehrjährige Haftstrafen verhängt, eine Freilassung gegen Kaution ist ausgeschlossen. Haftstrafen müssen in der Regel unter schwierigsten Bedingungen vor Ort abgesessen werden.

Beim Erwerb von Immobilien kann es vorkommen, dass der Verkäufer tatsächlich nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Fälle von Betrug im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften kommen immer wieder vor.

  • Seien Sie skeptisch, insbesondere dann, wenn Ihnen die Reise finanziert werden soll.
  • Lassen Sie Ihr Gepäck niemals unbeaufsichtigt und transportieren Sie keine Pakete für Unbekannte.
  • Lassen Sie sich beim Immobilienerwerb unbedingt durch seriöse Rechtsanwälte vor Ort beraten und während des Erwerbsprozesses begleiten.
  • Handeln Sie beim Immobilienerwerb niemals überstürzt.
  • Überweisen Sie kein Geld an Personen oder Firmen, deren Identität oder Seriosität nicht geklärt ist.

Geld und Kreditkarten

Landeswährung ist der Dominikanische Peso (DOP). In nahezu allen Hotels, Geschäften und Gaststätten werden alle gängigen Kreditkarten akzeptiert. Der Umtausch von Euro ist in Banken und Wechselstuben vor Ort möglich. Dabei kommt es vor, dass der Umtausch von 200- oder 500-EUR-Scheinen abgelehnt wird. Es gibt zahlreiche Geldautomaten, an denen mit Kredit- und einigen Debitkarten (Girocard, gegebenenfalls mit Maestro) Bargeld abgehoben werden kann.

  • Wechseln Sie Devisen ausschließlich bei autorisierten Stellen (Banken, Hotels, Wechselstuben) in Landeswährung um.
  • Nehmen Sie für den Umtausch in die Landeswährung keine Banknoten mit sehr hohem Nennwert mit. Gut geeignet sind 50-EUR-Scheine.
  • Tauschen Sie Devisen nicht auf der Straße, da bei einem solchen Tausch die Gefahr des Betrugs, des Ausgebens von Falschgeld oder Währungen anderer Länder mit geringem Wert besteht.

Einreiseformalitäten und Zollbestimmungen

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsbürger können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt darüber im Vorfeld informiert wird. Bitte erkundigen Sie sich daher zusätzlich vorab bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Ausschließlich dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei der Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen

Sämtliche Reisende müssen für Ein- und Ausreisezwecke ein einheitliches elektronisches Formular („E-Ticket') ausfüllen. Ergänzende Hinweise erteilt die dominikanische Migrationsbehörde.

Erforderliche Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit den folgenden Dokumenten realisierbar:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja, siehe Anmerkungen
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Zusätzliche Hinweise:

Bei Einreise zu touristischen Zwecken müssen ausländische Reisepässe der EU, Großbritanniens, Kanadas, USA usw. lediglich eine Gültigkeit für die Dauer des Aufenthalts in der Dominikanischen Republik aufweisen. Diese Regelung ist vorerst bis zum 30. November 2025 zeitlich befristet. Zusätzlich muss ein gültiges Rückflugticket vorgelegt werden können.

Die Praxis und die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente differieren teilweise von den staatlichen Bestimmungen.

  • Bitte informieren Sie sich bei Bedarf vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.

Visumbestimmungen

Deutsche Staatsbürger benötigen für die einmalige Einreise und einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen kein Visum.
Bei einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen muss beim zuständigen Ausländeramt (Departamento de Extranjería, Dirección General de Migración) eine gebührenpflichtige Verlängerung beantragt werden.
Erfolgt keine Verlängerung, so ist bei der Ausreise am Flughafen ab einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen eine Geldbuße zu entrichten, deren Höhe von der Dauer der Überschreitung des zulässigen Aufenthalts abhängt.

Längerfristiger Aufenthalt

Reisende, die planen, ihren Lebensmittelpunkt in die Dominikanische Republik zu verlegen, müssen bei der Botschaft der Dominikanischen Republik in Berlin oder einem Generalkonsulat ein Visum für einen Daueraufenthalt („Residencia') beantragen. Die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung direkt in der Dominikanischen Republik ist ohne vorheriges, auf den Aufenthaltszweck abgestimmtes Einreisevisum nicht länger gestattet.

Das Vorliegen eines gültigen Aufenthaltstitels wird in jüngster Zeit durch die dominikanischen Behörden verstärkt kontrolliert, auch bei Verkehrskontrollen durch die Polizei. Wird dabei festgestellt, dass ein sich im Land befindlicher Ausländer keinen gültigen Aufenthaltstitel besitzt, können Strafmaßnahmen bis hin zur Inhaftierung erfolgen.

Laut Auskunft der dominikanischen Migrationsbehörde kann der unerlaubte Aufenthalt im Land zu einer Wiedereinreisesperre führen.

Minderjährige Reisende

Minderjährige, die dauerhaft in der Dominikanischen Republik ansässig sind oder die (auch) die dominikanische Staatsbürgerschaft haben und nicht mit beiden Elternteilen reisen, benötigen zur Ausreise eine notarielle, von der Procuraduría General de la República Dominicana beglaubigte Genehmigung des nicht mitreisenden Elternteils.

Um Probleme bei der Wiederausreise zu verhindern, sollten in einem solchen Fall allein reisende Minderjährige oder Minderjährige, die lediglich von einem der Erziehungsberechtigten begleitet werden, die Genehmigung der Erziehungsberechtigten beziehungsweise des anderen Erziehungsberechtigten (beglaubigt durch die dominikanische Botschaft in Deutschland) mit sich führen.

Einfuhrvorschriften

Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt zulässig, ab einem Wert von 10.000 US-Dollar jedoch deklarationspflichtig. Die Deklaration erfolgt auf der Zollerklärung, die Reisende bei Ankunft ausfüllen und dem Zoll aushändigen. Zuwiderhandlung ist strafbar.

Gegenstände für den persönlichen Gebrauch dürfen zollfrei eingeführt werden. Die Einfuhr von Lebensmitteln ist untersagt.

Mitnahme von Tieren

Für die Einreise mit Haustieren ist ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich, welches innerhalb von 72 Stunden vor Abflugdatum ausgestellt wurde. Dieses muss den Namen und die Adresse des Besitzers sowie die vollständige Identifizierung des Tieres enthalten und bestätigen, dass das Haustier frei von ansteckenden Krankheiten ist, gegen Tollwut geimpft wurde, gegen innere und äußere Parasiten behandelt wurde und aus einem Gebiet stammt, in dem in den letzten 60 Tagen keine für die Spezies bedeutsamen Krankheiten aufgetreten sind.

Gesundheitshinweise

Impfbestimmungen

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine zwingenden Impfungen erforderlich. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß dem Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und gegebenenfalls Cholera (siehe unten) empfohlen.

Diphtherie-Erkrankung

In Verbindung mit rückläufigen Impfungen gegen Diphtherie sind bis zum 18. April 2021 zwölf Fälle von Diphtherie mit neun Todesfällen in der Dominikanischen Republik aufgetreten. Betroffen sind Kinder im gesamten Land.

Diphtherie ist eine bakterielle Erkrankung, die durch Tröpfchen übertragen wird und über ein Toxin zu schweren Atemwegsbeschwerden, Herz-, Nieren- und Nervenerkrankungen führen kann. Unbehandelt verläuft die Hälfte der Fälle tödlich.

  • Überprüfen Sie vor einer Reise in die Dominikanische Republik Ihren Impfstatus und lassen Sie gegebenenfalls eine Auffrischimpfung durchführen.

Zika-Virus-Infektion

Die vorwiegend durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber-Erkrankung

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inklusive möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Chikungunya-Fieber-Erkrankung

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist charakterisiert durch hohes Fieber und unter Umständen länger andauernde Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen, durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Weitere Informationen siehe Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria-Erkrankung

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft besonders die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Landesweit besteht ganzjährig ein geringes Malariarisiko. Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Tragen Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen auf, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie gegebenenfalls unter einem imprägnierten Moskitonetz.
  • Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind unterschiedliche verschreibungspflichtige Medikamente (beispielsweise Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS-Erkrankung

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogenkonsum (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome.

Diarrhoe-Erkrankung

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (siehe unten) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmittel selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera-Erkrankung

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie beispielsweise der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils gegebenenfalls durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Ciguatera-Vergiftung

Vor allem von April bis September besteht die Gefahr, dass Fische giftige Algen aufgenommen haben, die auch beim Menschen zu schweren Vergiftungen führen können (Ciguatera). Den Fischen selbst sind keinerlei Veränderungen anzumerken, siehe auch Ciguatera.

  • Beachten Sie lokale Warnhinweise.

Tollwut-Erkrankung

In der Dominikanischen Republik treten immer wieder einzelne Fälle von Tollwut auf, die meist von Hunden, Katzen oder Fledermäusen übertragen werden, siehe Tollwut.

Medizinische Versorgung

Das medizinische Versorgungsangebot ist zumindest in Santo Domingo im privaten Sektor teilweise auf europäischem Niveau. Der öffentliche Sektor ist hinsichtlich personeller, apparativer, logistischer und teilweise hygienischer Ressourcen insbesondere in ländlichen Gebieten überwiegend defizitär strukturiert.

Planbare Eingriffe sollten grundsätzlich in Deutschland erfolgen, da selbst im privaten Sektor nicht immer Diagnostik- bzw. Behandlungsstandards gemäß westeuropäischer medizinischer Leitlinien gewährleistet werden können.

Es existiert in der Dominikanischen Republik kein Sozialversicherungsabkommen. Deutsche Krankenkassen übernehmen keine Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen in der Dominikanischen Republik oder gar für einen notwendigen Rücktransport. Die Behandlungskosten in Arztpraxen und privaten Krankenhäusern sind deutlich höher als in Deutschland und grundsätzlich vor der Behandlung zu begleichen. Personen, die ihre Rechnungen nicht begleichen können, werden regelmäßig in der Klinik festgehalten und erst nach Erteilung einer Kostenübernahmeerklärung durch die Krankenversicherung oder Zahlung der entstandenen Behandlungskosten entlassen. Eine einfache Bestätigung der Versicherung über das Bestehen von Auslandskrankenversicherungsschutz oder eine vorläufige Kostenübernahmeerklärung der Versicherung reichen vielen Arztpraxen und privaten Krankenhäusern nicht aus.

Im Krankheitsfall finden Sie auf der Webseite der deutschen Botschaft in Santo Domingo Ärzte und Krankenhäuser in der Dominikanischen Republik.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Klären Sie bereits bei Aufnahme in ein privates Krankenhaus, zumindest aber frühzeitig vor der Entlassung, mit dem Krankenhaus die Zahlungsmodalitäten.
  • Lassen Sie sich von der Klinik verbindlich bestätigen, dass bei Beendigung der Behandlung keine offenen Rechnungen mehr bestehen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie beispielsweise über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss auch den medizinischen Haftungsausschluss.

Länderinformationen zu Ihrem Reiseziel

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht weiterhin.

Insbesondere die Terrororganisationen „Al-Qaida' und „Islamischer Staat' (IS) drohen mit Anschlägen gegen diverse Staaten und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten infolge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.

Auch wenn aktuell keine konkreten Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass deutsche Staatsbürger oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden könnten.

Als potentielle Anschlagsziele kommen vor allem Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu zählen bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Das Ausmaß der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Staat zu Staat. Eine Anschlagsgefahr besteht vor allem in Ländern und Regionen, in denen bereits mehrfach Anschläge verübt wurden oder aufgrund mangelnder Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise einfach verübt werden können, oder in denen Terroristen Rückhalt in der lokalen Bevölkerung genießen.

Präzisere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Wahrscheinlichkeit, Opfer eines Anschlags zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Auslandsreisen mit sich bringen, wie Unfällen, Krankheiten oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor relativ gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

  • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
  • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
  • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
  • Melden Sie verdächtige Vorgänge (beispielsweise unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, auffälliges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

Deutschen Staatsangehörigen wird geraten, sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand' des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingestuften Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar; sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Regelungen können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt davon in Kenntnis gesetzt wird. Bitte berücksichtigen Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte berücksichtigen Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztendlich immer in Ihrer eigenen Verantwortung liegt. Eine generelle Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell auftretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät eindringlich, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, beispielsweise einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden können.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell auftretende Schäden kann nicht gewährt werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reisebedingungen zu betrachten und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine ausführliche medizinische Beratung. Soweit zutreffend, beziehen sich Angaben in der Regel auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne hinreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (beispielsweise Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell Ihr gesamtes Erspartes aufbrauchen.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.

Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende ins Leben gerufen. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise' FAQ.

Haftungsbeschränkung

Planung und Durchführung von Auslandsreisen erfolgen stets in eigener Verantwortung!


Reise- und Sicherheitshinweise basieren auf den zum angegebenen Zeitpunkt vorliegenden und als zuverlässig eingestuften Informationen des Auswärtigen Amtes und werden laufend aktualisiert. Hinweise auf spezielle Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur einige ausgewählte Punkte und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Bestimmungen können sich außerdem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt davon in Kenntnis gesetzt wird. Bitte berücksichtigen Sie, dass Gefahrenlagen oftmals unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher, dass Sie sich vor Reisebeginn etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des