Mobilcom debitel Vertragsverlängerung: Ratschläge
"Unser Loyalitätsbonus, heute ausschließlich für Sie!" Mit derartigen Formulierungen werben Telekommunikationsunternehmen gern bei Anrufen. Das Ergebnis ist jedoch oft keine echte Treuebelohnung, sondern stattdessen eine Vertragsverlängerung oder ein Wechsel in einen zumeist teureren Tarif.
Loyalitätsangebote am Telefon
Wenn Unternehmen befürchten, dass bestehende Kunden abwandern, insbesondere gegen Ende der vereinbarten Laufzeit, werden diese häufig mit einer Fülle von Werbeversprechen überhäuft. Oftmals werden beispielsweise telefonisch Gutschriften zugesichert. Nach einer Vertragsverlängerung existiert hiervon jedoch keine Spur mehr. Aus diesem Grund ist es ratsam, sogenannte Treueangebote stets kritisch zu hinterfragen und nicht übereilt anzunehmen.
Gut geschultes Personal von Telekommunikationsfirmen unterbreitet daher gern besondere Loyalitätsaktionen für "selektierte Bestandskunden". Bei der telefonischen Akquise werden vor allem lediglich die Vorteile des Angebots hervorgehoben. Nachteile, wie beispielsweise höhere Kosten oder eine Laufzeit von 24 Monaten, werden bewusst verschwiegen. Seien Sie deshalb wachsam gegenüber Offerten, die zu gut erscheinen, um wahr zu sein.
Stellen Sie gezielte Fragen und bitten Sie um Wiederholung von Informationen, falls diese zu schnell vorgetragen wurden. Es steht Ihnen frei, ein unerwünschtes Telefongespräch abzulehnen und abzubrechen, ebenso wie Sie sich nicht zu einer überstürzten Entscheidung zwingen lassen müssen.
Sofern Sie ein "exklusiver Kunde" sind, dem das Unternehmen angeblich sehr am Herzen liegt, wird man Ihnen dieses Angebot zweifellos auch postalisch zukommen lassen können. Sollte die Offerte aber nur im Moment des Anrufs Gültigkeit besitzen, können Sie sicher sein, dass Sie von einem Callcenter kontaktiert werden, dem weniger an Ihrer Person als Kunde als vielmehr an der eigenen Provision gelegen ist. In einem solchen Fall ist es am besten, einfach aufzulegen.
Vereinbarungen bedürfen schriftlicher Bestätigung
Selbst wenn Ihnen eine Vertragsübersicht am Telefon vorgelesen wird und Sie dazu mit "Ja" aufgefordert werden, sind Telekommunikationsanbieter rechtlich dazu verpflichtet, Ihnen im Anschluss an das telefonische Gespräch eine Zusammenfassung des Vertrages zukommen zu lassen. Diese muss die wesentlichen Informationen bezüglich Leistungen und Kosten enthalten. Die Inhalte dieser Vertragsübersicht werden dann integraler Bestandteil des Vertrages.
Dies bedeutet: Sie stimmen dem Vertrag aktiv zu. Ohne Ihre Bestätigung hat der Anbieter keinen Anspruch auf Bezahlung, selbst wenn er die Dienstleistung bereitstellt.
Anbieter können Sie daher nicht länger mit Formulierungen wie "Ich schicke Ihnen das schon einmal zu und Sie können sich das Ganze dann ja noch überlegen" täuschen. Der Vertrag muss zwingend Ihrer Bestätigung bedürfen. Eine auf diese Weise entstehende Widerrufsfrist existiert hierbei nicht.
Welche rechtlichen Bestimmungen gelten für telefonische Werbeanrufe?
Ein Werbeanruf seitens des Anbieters ist nur dann zulässig, wenn Sie hierzu zuvor ausdrücklich Ihre Zustimmung erteilt haben. Das bedeutet, eine über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erschlichene Erklärung zur Kontaktaufnahme ist ungültig, falls Sie nicht aktiv zugestimmt haben. Ohne eine solche Einwilligung dürfen Anbieter nur dann anrufen, wenn es um spezifische Angelegenheiten des bestehenden Vertragsverhältnisses geht, wie beispielsweise technische Schwierigkeiten. Neue Verträge oder Tarifwechsel fallen nicht unter diese Ausnahmeregelung. Selbst wenn der Anruf unter dem Vorwand eines Problems zulässigerweise erfolgt, darf ohne Ihre Zustimmung kein Übergang zu einem werbenden Gespräch stattfinden.
Verträge, die auf Grundlage eines unerlaubten Anrufs zustande gekommen sind, müssen Sie seit dem 1. Dezember 2021 nachträglich genehmigen.