Erklärung zur dauerhaften trennung
Erläuterung zur permanenten Trennung Anhaltendes Getrenntleben von Ehegatten sowie von Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten zieht eine Veränderung der Steuerklasse nach sichFür Eheleute und Lebensgefährten (nachfolgend für beide: Partner) ist grundsätzlich die Zuordnung in folgende Steuerklassenkombinationen denkbar:IIIVIVIV undIVIV mit FaktorVorausgesetzt wird dafür, dass Sie und Ihre Partnerin oder Ihr Partner am 1. Januar des Jahres nicht andauernd getrennt leben.