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Herabstufung nach Schadenfall Kfz

Herabstufung im Schadenfall - Wann geschieht diese?

Erfolgt eine Herabstufung der Kfz-Versicherung nach einem Unfallereignis?

In der Bundesrepublik Deutschland ist eine Kfz-Haftpflichtpolice nicht nur unerlässlich, sondern auch verpflichtend. Dies dient der eigenen Sicherheit und schützt überdies andere Verkehrsteilnehmer.

Bei einer Inanspruchnahme einer Assekuranz ist es für zahlreiche Versicherte von Bedeutung, wie hoch die Kosten der Versicherungsgebühr ausfallen. Jene setzt sich unter anderem aus der zugeteilten Schadenfreiheitsklasse zusammen.

Hierbei ist es wesentlich, wann die Assekuranz eine Höherstufung vornimmt und in welchem Sachverhalt eine Herabstufung in eine Schadenfreiheitsklasse erfolgt, welche nicht so günstig ist wie die vorangegangene Stufe.

Der nachfolgende Ratgeber gibt Ihnen alle relevanten Informationen, wann ein Rückschritt im Schadenfall geschieht und wann eine Aufstufung bei der Kfz-Versicherung der Fall ist.

FAQ: Herabstufung im Schadenfall

Wann findet eine Herabstufung statt?

Sobald es zu einem Verkehrsunfall gekommen ist und Sie diesen bei Ihrem Versicherer anzeigen, kommt es zu einer Herabstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Die Aufwendungen der Kfz-Versicherung verteuern sich hierdurch.

Wie viele Schadenfreiheitsklassen werde ich zurückgestuft?

Diese Entscheidung unterliegt im Regelfall einzig und allein der Versicherungsgesellschaft, für welche Sie sich entschieden haben. Wie weit Sie zurückgestuft werden, sollte sich allerdings aus Ihren Versicherungsdokumenten ergeben.

Ab wann wird meine Autoversicherung nach einer Herabstufung genau kostspieliger?

Normalerweise greift die Rückgruppierung erst zum 1. Januar des Versicherungsjahres, das auf das Jahr folgt, in welchem es zum Unfallschaden kam.

Wann die Kfz-Versicherung eine Herabstufung nach einem Unfallereignis erteilt

Die Kosten für die Versicherungsprämie können Jahr für Jahr geringer werden, sofern ein Versicherungsnehmer keinen Verkehrsunfall verursacht oder eine sonstige Leistung des Versicherungsdienstleisters in Anspruch nimmt.

Bei einer Schadensmeldung nach einem Unfallereignis und einer dazugehörigen Schadensregulierung lässt sich von Seiten der Kfz-Assekuranz eine Herabstufung im Schadenfall nicht ausräumen. Durch die Übernahme der Spesen und die Reparaturen ist eine Herabstufung quasi unvermeidlich vorgesehen.

Selbst wenn kleinere Schäden, wie Schrammen oder marginale Blechschäden gemeldet werden, kommt es dazu, dass die Autoversicherung eine Rückgruppierung vornimmt. Gerade weil im Kfz-Sektor eine Regulierung zügig kostenintensiv sein kann, selbst wenn es sich lediglich um geringfügige Sachschäden handelt.

Wie gestaltet sich die Schadenfreiheitsklasse nach einem Unfall?

Nach einem Unfall und der Schadensmeldung bei dem Versicherer wird automatisch eine Herabstufung in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse erfolgen.

Wissenswert: Daher sollte sich ein Versicherungsnehmer eingehend überlegen, ob bei geringen Sachschäden die Assekuranz diese zwingend regulieren muss oder eine Reparatur zu einem späteren Zeitpunkt selbst übernommen werden kann.

Aufgrund der neuen Einordnung in eine abweichende Klasse wird der Versicherungsbeitrag im nachfolgenden Jahr steigen. Eine preiswertere Prämie ist nur dann realisierbar, wenn kein zusätzlicher Schaden in dem folgenden Jahr entsteht.


Bei drei Verkehrsunfällen und demnach drei regulierten Schäden, wird der Fahrzeugführer und Versicherungsnehmer selbsttätig in die Schadenfreiheitsklasse M eingestuft. Dies ist die ungünstigste Klasse mit den höchsten Prämien. Bei diesen Versicherten besteht ein erhöhtes Risiko, daher muss dieser in der Klasse prozentual mehr entrichten. Die Klasse M hat einen Beitragssatz von zweihundertfünfundvierzig Prozent.

Hätten Sie das gedacht? Hierbei ist es irrelevant, ob zuvor eine vorteilhafte Schadenfreiheitsklasse vorlag. Bei maximal drei Schadensfällen gibt es stets eine Herabstufung in die Klasse M.

So geschieht eine Höherstufung der Kfz-Versicherung

Dass die Kfz-Versicherung eine Höherstufung im Schadenfall vornimmt, kann ausgeschlossen werden.

Versicherungstechnisch ist eine Höhergruppierung lediglich dann realisierbar, wenn innerhalb eines Kalenderjahres ordnungsgemäß gefahren wird und weder ein Verkehrsunfall verursacht, noch ein Schaden gemeldet wird, welchen die Kfz-Assekuranz regulieren muss.

Sollte indes vorher schon eine Herabstufung vorgenommen worden sein, dann ist bei einem unfallfreien Fahren im kommenden Jahr eine Hochstufung ebenfalls denkbar, diese wird allerdings lediglich in geringen Schritten vorgenommen werden.

So müssen sich Versicherungsnehmer, wenn sie beispielsweise um drei SF-Klassen gefallen sind, diese innerhalb der folgenden drei Jahre wieder erarbeiten.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann schloss sein Studium an der Universität Bremen ab. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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